Vom AOC-Support können wir Ihnen nur beim Zugriff auf die Benachrichtigung helfen.

Für Informationen darüber , wie Sie auf die Benachrichtigung reagieren sollen, die Sie erhalten haben , oder wenn Sie Zweifel an deren Inhalt haben , wenden Sie sich an die Organisation, die Ihnen die Benachrichtigung gesendet hat. Wir stellen Ihnen die Adressen der elektronischen Büros einiger Verwaltungen zur Verfügung, falls Sie keinen Kontakt haben:

Elektronische Benachrichtigungen können folgende Status haben:

  • Pünktlich: Die Benachrichtigung ist verfügbar und wartet darauf, geöffnet und auf ihren Inhalt zugegriffen zu werden.
  • Geöffnet : Die Benachrichtigung wurde vom Empfänger innerhalb der dafür gesetzten Frist freiwillig geöffnet und wird daher als abgeschlossen erfasst.
  • Abgelaufen : Die Benachrichtigung wird als abgeschlossen erfasst, da sie vom Empfänger zwar nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geöffnet wurde, aber bereits abgelaufen ist.
  • Abgelehnt : Die Benachrichtigung wurde nicht geöffnet, wurde aber vom Empfänger freiwillig abgelehnt und wird daher als erfolgt protokolliert. (Diese ausdrückliche oder stillschweigende Ablehnung ist nur bei Benachrichtigungen möglich, die auch per Post versandt werden, wobei Sie dem Postboten oder der Geldbörse mitteilen können, dass Sie die Benachrichtigung nicht erhalten möchten.)

Daher können die Benachrichtigungen, sobald sie verfügbar sind, abhängig von der Frist für ihren Zugriff als ausstehend (rechtzeitig) oder als abgeschlossen (offen, abgelaufen oder abgelehnt) aufgeführt werden.

Wie lassen sich diese Staaten in juristische Begriffe übersetzen?

Im Staatsbürgerschaftsportal wurden die Staaten in einfache Sprache übersetzt, was für Benutzer einfacher und verständlicher ist, und obwohl die Beweise die unten beschriebenen Staaten zeigen:

  • Hinterlegt >> entspricht „ In term
  • Geübt >> entspricht „ Offen
  • Abgelehnt (ohne Zugriff) >> entspricht „ Abgelaufen
  • Abgelehnt (ausdrücklich oder stillschweigend) >> entspricht „ Abgelehnt