WICHTIG: Wenn Sie Fragen zum Inhalt haben oder wissen möchten, wie Sie auf die erhaltene Benachrichtigung reagieren sollen , wenden Sie sich bitte direkt an die Organisation, die sie gesendet hat.

Vom AOC-Support können wir Ihnen nur beim Benachrichtigungszugriffsprozess helfen.

Elektronische Benachrichtigungen können folgende Status haben:

  • Pünktlich: Die Benachrichtigung ist verfügbar und wartet darauf, geöffnet und auf ihren Inhalt zugegriffen zu werden.
  • Öffnen : Die Mitteilung wurde vom Empfänger innerhalb der dafür vorgesehenen Frist freiwillig geöffnet und gilt somit als erfolgt.
  • Abgelaufen : Die Benachrichtigung wird als erfolgt registriert, da sie, obwohl sie vom Empfänger nicht innerhalb der dafür festgelegten Frist geöffnet wurde, bereits abgelaufen ist.
  • Abgelehnt : Die Benachrichtigung wurde nicht geöffnet, sondern vom Empfänger freiwillig abgelehnt und daher als erfolgt erfasst. (Diese ausdrückliche oder stillschweigende Ablehnung ist nur bei Mitteilungen möglich, die auch per Post versandt werden, wobei Sie dem Postboten oder Kurier mitteilen können, dass Sie die Benachrichtigung nicht erhalten möchten.)

Daher können Benachrichtigungen, sobald sie verfügbar sind und abhängig von der Zugriffsfrist, als ausstehend (rechtzeitig) oder als abgeschlossen (offen, abgelaufen oder abgelehnt) aufgeführt werden.

Wie werden diese Zustände auf juristischer Ebene umgesetzt?

Auf dem Staatsbürgerschaftsportal wurden die Bundesstaaten in eine einfache Sprache übersetzt, die für die Benutzer einfacher und verständlicher ist. Die Beweise umfassen jedoch die unten beschriebenen Bundesstaaten:

  • Hinterlegt >> entspricht „ Pünktlich
  • Geübt >> entspricht „ Offen
  • Abgelehnt (ohne Zugriff) >> entspricht „ Abgelaufen
  • Abgelehnt (ausdrücklich oder stillschweigend) >> entspricht „ Abgelehnt