WICHTIG: Wenn Sie Fragen zum Inhalt haben oder wissen möchten, wie Sie auf die erhaltene Benachrichtigung reagieren sollen , wenden Sie sich bitte direkt an die Organisation, die sie gesendet hat.
Vom AOC-Support können wir Ihnen nur beim Benachrichtigungszugriffsprozess helfen.
Kulanztage können in e-NOTUM nicht konfiguriert werden, da dies gesetzlich nicht geregelt ist. Sie können sich jedoch an die meldende Stelle wenden und die Einrichtung von Kulanztagen beantragen, Ihr Einverständnis einholen und in diesem Fall von einer Meldung an den angegebenen Tagen absehen.
Im Rahmen des AEAT gibt es „Kulanztage“, bei denen der Betroffene einen Zeitraum von 30 Tagen angibt, während dessen ihm keine Benachrichtigungen zugestellt werden; dies gilt allerdings nur für Meldungen im Rahmen des AEAT. Es wird durch eine spezielle Verordnung (RD 1363/2010 vom 29. Oktober) geregelt und es gibt keine Entsprechung in den allgemeinen Verwaltungsverfahrensvorschriften der öffentlichen Verwaltungen.