Vom AOC-Support können wir Ihnen nur beim Zugriff auf die Benachrichtigung helfen.

Für Informationen darüber , wie Sie auf die Benachrichtigung reagieren sollen, die Sie erhalten haben , oder wenn Sie Zweifel an deren Inhalt haben , wenden Sie sich an die Organisation, die Ihnen die Benachrichtigung gesendet hat. Wir stellen Ihnen die Adressen der elektronischen Büros einiger Verwaltungen zur Verfügung, falls Sie keinen Kontakt haben:

In e-NOTUM können keine Kulanztage festgelegt werden, da dies nicht gesetzlich geregelt ist. Sie können sich jedoch an die Stelle wenden, die die Meldung ausstellt, und mit Einholung Ihrer Einwilligung die Einrichtung von Kulanztagen beantragen und in diesem Fall von der Meldung an den angegebenen Tagen absehen.

Im Bereich des AEAT gibt es „Gefälligkeitstage“, für die der Interessent einen Zeitraum von 30 Tagen angibt, in dem er nicht benachrichtigt wird; Dies gilt jedoch nur für Meldungen im Bereich des AEAT. Es wird durch eine spezifische Regelung geregelt (RD 1363/2010 vom 29. Oktober), und es gibt kein Äquivalent zur allgemeinen Verwaltungsverfahrensordnung der öffentlichen Verwaltungen.