Das AOC stellt den öffentlichen Verwaltungen die Mechanismen zur elektronischen Benachrichtigung mit allen technischen und rechtlichen Garantien zur Verfügung, ist jedoch nicht der Absender der Benachrichtigungen oder die Person, die für die Daten der benachrichtigten Personen verantwortlich ist. Aus diesem Grund wenden wir uns an die meldende Verwaltung.

Wenn eine Benachrichtigung ausgestellt wird, wird eine Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer gesendet, die Sie der benachrichtigenden Stelle angegeben haben, als Sie den Verwaltungsvorgang im Zusammenhang mit der Benachrichtigung eingeleitet haben (z. B. als Sie sich um einen Zuschuss, ein Stipendium usw. beworben haben). .

Wenn Sie die Kontaktdaten im Zusammenhang mit einem bei einer Verwaltung eingeleiteten Verfahren ändern möchten , müssen Sie sich an die Verwaltung wenden, die Ihnen die Mitteilung ausgestellt hat, da diese für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich ist.

Nachfolgend finden Sie die Adressen der elektronischen Zentralen einiger Verwaltungen für den Fall, dass Sie den Kontakt Ihrer Verwaltung nicht haben: