Vom AOC Support können wir Ihnen nur beim Benachrichtigungszugriff helfen.
Für Informationen darüber, wie Sie auf die Benachrichtigung reagieren sollen, die Sie erhalten haben , oder wenn Sie Zweifel am Inhalt haben , wenden Sie sich an die Organisation, die Ihnen die Benachrichtigung gesendet hat. Wir stellen Ihnen die Adressen der elektronischen Büros einiger Verwaltungen zur Verfügung, falls Sie keinen Kontakt haben:
- Generalitat und von der Generalitat abhängige Organisationen : Sie können sie über 012 oder die Gencat-Kontaktseite kontaktieren.
- Steuerbehörden: Sie können sie über ihre elektronischen Büros kontaktieren.
- Stadträte, Regionalräte, Provinzräte usw.: Sie können sie über ihre elektronischen Büros kontaktieren .
Mitteilungen und elektronische Mitteilungen sind formelle elektronische Mitteilungen der Verwaltung an Bürger, Unternehmen und Körperschaften mit allen gesetzlichen Garantien.
Aber was ist der Unterschied zwischen den beiden?
- Eine Kommunikation ist die Übermittlung von Informationen von öffentlichen Verwaltungen an Bürger oder Unternehmen, ohne dass der Zugriff auf deren Inhalt rechtliche Wirkung entfaltet (oder nicht).
- Eine Benachrichtigung ist ein formelles und persönliches Verfahren, mit dem öffentliche Verwaltungen einer bestimmten Person oder ihren gesetzlichen Vertretern einen Verwaltungsbeschluss mitteilen, der sich direkt auf ihre Rechte oder Interessen auswirkt. Die Mitteilungen müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgen und einen Nachweis über ihren Eingang sowie über den Zugriff, die Annahme oder die Ablehnung des Interessenten ermöglichen.
Wann gilt eine elektronische Meldung als erfolgt?
- Wenn der Empfänger auf die Benachrichtigung zugreift und deren Empfang ausdrücklich akzeptiert (im Portal wird sie als „Offen“ angezeigt).
- Wenn seit der Bereitstellung der Mitteilung (Datum der Zustellung derselben) zehn Kalendertage vergangen sind, ohne dass der Empfänger auf den Inhalt zugegriffen hat, es sei denn, dies wird auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen festgestellt, die technische oder materielle Unmöglichkeit des Zugriffs (im Im Portal wird es als „Abgelaufen“ angezeigt.
Das elektronische Benachrichtigungssystem ermöglicht die Bestätigung des Datums und der Uhrzeit des Zugriffs des Empfängers der Benachrichtigung (Datum, an dem die Benachrichtigung „Offen“ wird) sowie des Zeitpunkts, an dem sie als ausdrücklich abgelehnt gilt (Datum, an dem die Benachrichtigung „Offen“ wird) Abgelehnt“) oder bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist (Datum, an dem die Mitteilung „Abgelaufen“ wird).