WICHTIG: Wenn Sie Fragen zum Inhalt haben oder wissen möchten, wie Sie auf die erhaltene Benachrichtigung reagieren sollen , wenden Sie sich bitte direkt an die Organisation, die sie gesendet hat.
Vom AOC-Support können wir Ihnen nur beim Benachrichtigungszugriffsprozess helfen.
Eine Benachrichtigung wird an die E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer gesendet, die der benachrichtigenden Agentur mitgeteilt wurde. Standardmäßig sendet Ihnen e-NOTUM nach der Hälfte der Frist eine Erinnerung , außer in Fällen, in denen die Stelle, die die Benachrichtigung versendet, eine personalisierte Versandfrist festgelegt hat.
Die E-Mail wird von der Benachrichtigungsadresse der ausstellenden Stelle im Format norespongeuu@enotum.cat gesendet.
Benachrichtigungs-SMS werden von der Telefonnummer +34 600124712 mit der Identifikation AOC gesendet.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, Benachrichtigungen auch ohne Vorankündigung zu verfassen, da wir in folgenden Fällen nicht verpflichtet sind, Ihnen die Felder E-Mail und Telefonnummer mitzuteilen:
- Einzelpersonen, denen die Benachrichtigung zusätzlich in Papierform zugesandt wird oder die ihrer Art nach gegenüber öffentlichen Verwaltungen ausschließlich in elektronischer Form erfolgen muss (weitere Informationen: e-NOTUM ermöglicht die Zustellung von Benachrichtigungen an bestimmte Einzelpersonen ohne Kontaktdaten ), ist die Erstellung der Benachrichtigung ohne Benachrichtigung zulässig.
- Für juristische Personen, die zur elektronischen Kommunikation mit öffentlichen Verwaltungen verpflichtet sind, ist die Benachrichtigung per E-Mail oder Mobiltelefon stets fakultativ.
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