Vom AOC-Support können wir Ihnen nur beim Zugriff auf die Benachrichtigung helfen.

Für Informationen darüber , wie Sie auf die Benachrichtigung reagieren sollen, die Sie erhalten haben , oder wenn Sie Zweifel an deren Inhalt haben , wenden Sie sich an die Organisation, die Ihnen die Benachrichtigung gesendet hat. Wir stellen Ihnen die Adressen der elektronischen Büros einiger Verwaltungen zur Verfügung, falls Sie keinen Kontakt haben:

Eine Mitteilung wird an die E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer gesendet, die der notifizierenden Stelle mitgeteilt wurde. Standardmäßig sendet Ihnen e-NOTUM nach Ablauf der Frist eine Erinnerung , außer in Fällen, in denen der Aussteller der Benachrichtigung eine benutzerdefinierte Frist für den Versand festgelegt hat.

Die E-Mail wird von der Benachrichtigungsadresse der ausstellenden Stelle im Format norespongueu@enotum.cat gesendet.

E-Mail-Warnbenachrichtigung.png

Benachrichtigungs-SMS werden von der Telefonnummer +34 600124712 mit der Bezeichnung AOC gesendet.

SMS-Warnbenachrichtigung.png

In jedem Fall ist es möglich, Mitteilungen ohne Vorankündigung zu erstellen, da es in folgenden Fällen nicht zwingend erforderlich ist, uns die E-Mail- und Telefonfelder mitzuteilen:

  • Natürliche Personen, wenn die Meldung zusätzlich auf Papier übermittelt wird oder aufgrund ihrer Art ausschließlich auf elektronischem Wege an öffentliche Verwaltungen gerichtet werden muss (weitere Informationen: e-NOTUM ermöglicht die Übermittlung von Meldungen an bestimmte natürliche Personen ohne Kontaktdaten ), erlaubt die Erstellung der Benachrichtigung ohne Vorwarnung.
  • Bei juristischen Personen, die zur elektronischen Kommunikation mit öffentlichen Verwaltungen verpflichtet sind, ist die Mitteilung per E-Mail oder Mobiltelefon stets optional.

Es könnte Sie interessieren

Wie kann ich die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Kontakts ändern?